Grundlagen
Die Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) arbeitet punktförmig. Sie wurde Anfang der 1930er-Jahre als „Induktive Zugsicherung“ (Indusi) eingeführt. An ausgewählten Stellen im Streckennetz sind Elektromagnete verlegt. Diese Magnete werden abhängig von der Signalstellung wirksam oder unwirksam geschaltet. Möglich sind auch Doppelmagnete mit 1.000/2.000 Hz.
Die PZB stellt sicher, dass der Triebfahrzeugführer (Tf) die durch Signale vermittelten Informationen in seinem Fahrverhalten richtig umsetzt. Dazu wird unter anderem überwacht, ob eine angekündigte Geschwindigkeitsreduzierung rechtzeitig erfolgt und durch die Bedienhandlung „PZB Wachsam“ bestätigt wird. Wird die vorgegebene PZB-Überwachungsgeschwindigkeit nicht eingehalten, leitet die PZB eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand ein. Auch das Überschreiten der PZB-Überwachungsgeschwindigkeit bei einer 500-Hz-Beeinflussung führt zu einer Zwangsbremsung.
PZB und andere Zugbeeinflussungssysteme
Im Streckennetz der DB InfraGo AG werden neben der PZB weitere Zugbeeinflussungssysteme eingesetzt, insbesondere die kontinuierlich wirkende Linienzugbeeinflussung (LZB) und ETCS als Weiterentwicklung der LZB.
Die PZB-Magnete
2.000-Hz-Magnet
Ein 2.000-Hz-Magnet führt zu einer sofortigen PZB-Zwangsbremsung. Er wird unter anderem an Hauptsignalen, Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen, Prüfmagneten und Orientierungszeichen „PZB BÜ“ eingesetzt.
1.000-Hz-Magnet
Ein 1.000-Hz-Magnet überprüft die Wachsamkeit des Tf und startet eine zeit- und wegabhängig begrenzte kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung. Er wird unter anderem bei Signalen mit Vorsignalfunktion in den Stellungen „Halt erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“, bei PZB-Überwachungssignalen (Signal Bü 0), bei Vorsignalen mit Geschwindigkeitsverminderungen und bei Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen eingesetzt.
500-Hz-Magnet
Ein 500-Hz-Magnet führt zu einer wegabhängig begrenzten, kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung. Die Magnete sind im Regelabstand von 260 m vor Gefahrenpunkten, z. B. Hauptsignalen bei der Einfahrt in ein Stumpfgleis oder bei Einfahrten vom Gegengleis, angeordnet. Möglich sind auch Abstände von 150–300 m. Der Regelabstand wurde im Jahr 2018 geändert und gilt bei Neu- und Umrüstungen.
Was überwacht die PZB?
Mit den PZB-Magneten überwacht die PZB insbesondere:
- haltzeigende Signale (2.000 Hz)
- Vorsignale in den Stellungen „Halt erwarten“ oder „Langsamfahrt erwarten“ (1.000 Hz)
- Überwachungssignale, die einen Halt vor dem Bahnübergang vorschreiben (1.000 Hz)
- Signale zur Geschwindigkeitsbeschränkung (1.000 oder 2.000 Hz)
- die zulässige Fahrzeuggeschwindigkeit
- die zulässige Geschwindigkeit bei erlaubter Vorbeifahrt an einem haltzeigenden bzw. gestörten Hauptsignal
Fahrzeug- und streckenseitige Ausrüstung
Fahrzeugseitig
- Fahrzeugmagnete, jeweils in Fahrtrichtung rechts
- Wegimpulsgeber
- Fahrzeugrechner mit Betriebsprogramm
- Leuchtmelder, Bedienelemente und Signalgeber im Führerraum
- Registriergerät
Streckenseitig
- Gleismagnete
- Schalteinrichtungen an den Signalen
- Leitungsverbindungen
- Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
Bedienelemente im Führerraum
Folgende Bedienelemente sind als Taster oder Schalter vorhanden:
- PZB-Wachsamkeitstaste: Bestätigung eines Vorsignals in „Halt erwarten“ bzw. „Langsamfahrt erwarten“.
- PZB-Freitaste: Zum Aufheben einer Zwangsbremsung bzw. zum Befreien aus einer 1.000-Hz-Geschwindigkeitsüberwachungsfunktion bei Signalauswertung, nach dem Abfahren einer Wegdistanz von 700 m.
- PZB-Befehlstaste: Zum Unterdrücken der Wirkung einer 2.000-Hz-Beeinflussung bei erlaubter Vorbeifahrt an haltzeigenden Hauptsignalen oder bei wirksamen PZB-Magneten in Höhe eines Orientierungszeichens „PZB BÜ“/Anordnung mit Befehl nach Ril 408.0421.
Zugarten und Prüfgeschwindigkeiten
Vor der Fahrt gibt der Tf die Zugdaten – Bremsart, vorhandene Bremshundertstel, Zugnummer und Tf-Nummer – in den Zugdateneinsteller ein. Abhängig von den Zugdaten wählt der PZB-Rechner die Zugart.
| Zugart | Leuchtmelder | Bremshundertstel | Beeinflussung 1.000 Hz: Prüfgeschwindigkeit | Beeinflussung 500 Hz: Prüfgeschwindigkeit nach 153 m |
|---|---|---|---|---|
| O (obere) | 85 | ≥ 111 | nach 23 s: 85 km/h | 65 km/h auf 45 km/h |
| M (mittlere) | 70 | 66–110 | nach 29 s: 70 km/h | 50 km/h auf 35 km/h |
| U (untere) | 55 | ≤ 65 | nach 38 s: 55 km/h | 40 km/h auf 25 km/h |
PZB-Zwangsbremsung
Verhalten bei einer PZB-Zwangsbremsung
Im Fall einer PZB-Zwangsbremsung muss der Tf sofort anhalten und den Fahrdienstleiter (Fdl) verständigen. Das gilt auch, wenn die Zwangsbremsung an einem Hauptsignal, Sperrsignal oder Signal Ne 1 eingetreten ist, auch wenn die Ursache zunächst nicht eindeutig feststeht.
Für die Weiterfahrt erteilt der Fdl dem Tf Befehl 2. Wenn der Tf an einem Halt zeigenden Signal unzulässig vorbeigefahren ist, ist dies ein melde- und untersuchungspflichtiges gefährliches Ereignis. Der Fdl informiert nach dem Gespräch mit dem Tf die Notfallleitstelle; das EVU wird ebenfalls unterrichtet und entscheidet über die nächsten Schritte.
Zwangsbremsung an anderer Stelle
Zwangsbremsung am Orientierungszeichen „PZB BÜ“
Ist die Zwangsbremsung an einem Orientierungszeichen „PZB BÜ“ eingetreten, erteilt der Fdl dem Tf Befehl 8 zur Sicherung des Bahnübergangs. Danach darf der Tf mit mündlicher Zustimmung des Fdl weiterfahren.
Zwangsbremsung an einer anderen Stelle
Ist die Zwangsbremsung an einer anderen Stelle als am Hauptsignal, Sperrsignal, Signal Ne 1 oder Orientierungszeichen „PZB BÜ“ eingetreten, darf der Tf mit mündlicher Zustimmung des Fdl weiterfahren. Besondere Regelungen gelten, wenn „TU-ZMB“ verbaut wurde.
Kann der Tf den Fdl nach dem Anhalten nicht verständigen, darf er nur bei einer PZB-Zwangsbremsung auf der freien Strecke und nur dann auf Sicht weiterfahren, wenn sie an einer anderen Stelle als am Hauptsignal, Sperrsignal, Signal Ne 1 oder Orientierungszeichen „PZB BÜ“ eingetreten ist. Er darf dabei höchstens bis zum nächsten Hauptsignal fahren.
Störungen der PZB-Streckeneinrichtung
Wenn der Tf eine Störung einer PZB-Streckeneinrichtung feststellt oder vermutet, muss er dies dem Fdl melden. Soweit feststellbar, sind anzugeben:
- das Signal, an dem sich die gestörte Einrichtung befindet, oder die Lage der gestörten Einrichtung
- der Bahnübergang, vor dem sich die gestörte Einrichtung befindet
- ob die PZB-Streckeneinrichtung ständig wirksam oder unwirksam ist
- ob ein 500-Hz-, 1.000-Hz- oder 2.000-Hz-Gleismagnet gestört ist
Der Fdl erteilt für den betroffenen Abschnitt Befehl 12. Der Abschnitt ist mit höchstens 50 km/h zu befahren.
An einem allein stehenden Hauptsignal, an dem die Stellung des nächsten Hauptsignals nicht angekündigt wird, erstreckt sich der betroffene Abschnitt vom rückliegenden Hauptsignal bis zum Hauptsignal mit der gestörten PZB-Einrichtung.
Bei einer gestörten, ständig wirksamen Geschwindigkeitsprüfeinrichtung mit einem 2.000-Hz-Magneten wird beim Betätigen von „PZB Befehl“ fahrzeugseitig auf 40 km/h überwacht. In diesem Fall darf mit höchstens 40 km/h über den ständig wirksamen PZB-Magneten gefahren werden. Bei Nichtbetätigung der PZB-Befehlstaste oder bei höherer Geschwindigkeit erfolgt eine Zwangsbremsung.
Ist die Fahrzeugeinrichtung gestört, muss der Tf dies an die Betriebszentrale melden. Ein signalgeführter Zug darf in diesem Fall mit 50 km/h weiterfahren.
PZB-Störung an einer Langsamfahrstelle
Wenn der Tf eine Störung einer PZB-Streckeneinrichtung an einer Langsamfahrstelle meldet, muss der Fdl gemeinsam mit ihm feststellen, ob sich zwischen dem Signal Lf 1, Lf 4 oder Lf 6 (Ankündigung einer Langsamfahrstelle) und dem Signal Lf 5, Lf 7 (Beginn einer Langsamfahrstelle) ein Hauptsignal befindet. Wenn dies zutrifft, ist der betroffene Abschnitt der Zugfolgeabschnitt bzw. Gleisabschnitt vor und hinter dem Hauptsignal. In allen anderen Fällen erstreckt sich der betroffene Abschnitt vom rückliegenden bis zum folgenden Hauptsignal.
Weiterfahrt nach einer PZB-Zwangsbremsung
Meldet der Tf dem Fdl, dass er eine PZB-Zwangsbremsung erhalten hat, muss der Fdl gemeinsam mit ihm feststellen, wo die Zwangsbremsung eingetreten ist. Für die Weiterfahrt erteilt der Fdl Befehl 2, auch wenn das Signal nachträglich bedient wurde.
Mit Befehl 2 muss der Tf bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals mit höchstens 40 km/h fahren.
Befehl 2.1
Je nach Situation kann zusätzlich Befehl 2.1 erforderlich sein. Damit wird der Tf eines signalgeführten Zuges beauftragt, bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals mit höchstens 40 km/h zu fahren, wenn der Zug unzulässig
- an einem Ausfahr- oder Blocksignal vorbeigefahren ist oder
- an einer Stelle vorbeigefahren ist, an der nach Befehl zu halten war und der Zug aus einem Bahnhof ausfahren bzw. auf der freien Strecke weiterfahren soll.
Befehl 2.1 ist nicht erforderlich, wenn ein Vorsignal am Fahrweg des Zuges die Stellung des folgenden Hauptsignals anzeigt oder der Zug auf dem Gegengleis weiterfährt und Befehl 6 oder 7 erhält bzw. am Gegengleis ein Signal Ne 2 vorhanden ist.
Wichtige Geschwindigkeiten auf einen Blick
| Situation | Geschwindigkeit aus dem Infomaterial |
|---|---|
| PZB-Störung: betroffener Abschnitt mit Befehl 12 | höchstens 50 km/h |
| Gestörte, ständig wirksame 2.000-Hz-Geschwindigkeitsprüfeinrichtung bei PZB-Befehl | höchstens 40 km/h über dem PZB-Magneten |
| Weiterfahrt nach PZB-Zwangsbremsung mit Befehl 2 | höchstens 40 km/h bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals |
| Fahrzeugeinrichtung gestört, signalgeführter Zug | 50 km/h |